Mit Schreiben vom 11. März 2021 hat die Senatsverwaltung für Sport zur Ausübung des Wassersports nach den Regeln der 2. Impfschutzmaßnahmenverordnung vom 4. März 2021 Stellung genommen. Der Berliner Segler-Verband hat das Schreiben auf seiner Homepage veröffentlicht.
Kurz zusammengefasst: Arbeiten an Booten und Abslippen sind nach Ansicht des Senats unter Beachtung der Abstandsregeln und des Tragens einer Mund-Nasen Bedeckung – in der Halle einer medizinischen Gesichtsmaske – möglich. Aktivitäten sozialer Art sind das leider noch nicht.
Euer Vorstand freut sich darüber, dass der Berliner Segler-Verband und der Landessportbund für unsere Interessen eintreten und berät über die konkrete Umsetzung bei der SGW in seiner kommenden Sitzung.